Sicherheitsrisiko durch zivile Drohnen.
Experten sehen in der Zunahme von zivilen Drohnen am Himmel ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, denn viele Menschen wissen nicht, welche Regeln im Freizeitbereich für Drohnenflüge gelten. Dabei drohen auch Kollisionen mit Hubschraubern.
Sie sind der neueste Technik-Trend, für den Flugverkehr aber eine Gefahr: zivile Drohnen, die in Deutschland zunehmend am Himmel zu sehen sind. Vor allem Rettungsflieger schlagen Alarm.
Der „Paketkopter“, mit dem DHL schon Medikamente auf die Nordseeinsel Juist brachte.
(BILD: Dpa)
Immer größer werdendes Sicherheitsrisiko
„Gott sei Dank gab es noch keinen ernsthaften Zwischenfall. Wir sehen aber ein immer größer werdendes Sicherheitsrisiko“, sagt Petra Hentschel von der DRF Luftrettung, die auch in Oppin (Saalekreis) einen Standort hat. Gerade für die Hubschrauber ergebe sich mit dem Drohnenverkehr ein Problem. „Wir landen dort, wo viele Drohnennutzer unterwegs sind: auf Sportplätzen, Wiesen und in Parks“, so Hentschel. Im Internet kursieren bereits Bilder, in denen Drohnen den Rettungshubschraubern bewusst gefährlich nahe kommen. Die DRF fordert, dass Drohnen mit Anti-Kollisionslichtern ausgestattet, Hersteller und Händler gesetzlich zu mehr Aufklärung verpflichtet werden.
Regeln für Drohnenflüge
„Gerade im Freizeitbereich kennen viele die Regeln nicht“, sagt auch Kristina Kelek von der Deutschen Flugsicherung. So seien etwa Drohnenflüge in einer Zone bis zu 1,5 Kilometer um Flughafenzäune verboten und bedürften einer Sondergenehmigung. In darüber hinaus gehenden Kontrollzonen um Flughäfen – sie reichen am Airport Leipzig/Halle bis in die Großstädte hinein – dürfen Drohnen je nach Gewicht nur 30 oder 50 Meter hoch fliegen. Mitte Juli war eine Lufthansa-Maschine in W*pfui*au beinahe mit einer Drohne kollidiert – sie flog beim Landeanflug des Passagierjets nur in rund 100 Meter Entfernung. Auch in Deutschland gab es laut Kelek Drohnen-Sichtungen durch Piloten – bisher ohne ernsthafte Zwischenfälle. Besitzern der Geräte sollte aber klar sein, dass sie wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr angezeigt werden können, sagt sie.
Verstärkte Drohnennutzung in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt berichtet das Landesverwaltungsamt als Luftfahrtbehörde von verstärkter Drohnennutzung. 2015 gab es bisher 141 Genehmigungen für gewerbliche Drohnenbesitzer – im Vergleich zu 104 im kompletten Jahr 2014. Dazu kommen etliche Drohnenflieger, die nicht registriert sind. Bis zu einem Gerätegewicht von fünf Kilogramm benötigen Hobbynutzer keine Erlaubnis zum Aufstieg. Darüber hinaus und bei gewerblicher Nutzung müssen Anträge beim Landesverwaltungsamt gestellt werden. Dann müsse der Pilot aber - etwa durch einen Prüfungsflug – nachweisen, dass er die Drohne beherrscht und in Notfällen richtig reagiert, so die Behörde.
Hauptsächlich würden Anträge von Ingenieur- und Vermessungsbüros, Baufirmen, Versicherungsmaklern und Fotografen gestellt. Seit Anfang 2014 hat es im Land elf Ordnungswidrigkeitsverfahren gegeben - weil Genehmigungen fehlten oder nicht eingehalten wurden, aber auch, weil Menschen durch Kamera-Drohnen ihre Privatsphäre verletzt sahen.
Grundsätzlich dürfen Drohnen nur in Sichtweite des Piloten und bis zu einer Höhe von 100 Metern gesteuert werden, müssen bemanntem Flugverkehr ausweichen. Als Tabuzonen gelten Menschenansammlungen, Industrieanlagen oder Unglücksstellen.
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