Drohnen-Feuerwerk war erlaubt.

Am 1. August beschossen sich zwei Drohnen mit Feuerwerkskörpern. Die Kantonspolizei Thurgau hat den Vorfall untersucht. Die Aktion hat keine Folgen.

 

 

Am Nationalfeiertag hat es in Gachnang ein besonderes Feuerwerk gegeben. Zwei Drohnen sind über das Dorf geflogen. Die eine hat die andere mit Feuerwerkskörpern beschossen. Ein Video der Aktion wurde auf YouTube veröffentlicht – inzwischen aber wieder entfernt. Das Video zeigte auch einen Nachtflug der Drohne.

 

 

Verstoss gegen Sprengstoffgesetz

Die Kantonspolizei Thurgau hatte daraufhin Ermittlungen eingeleitet wegen Verdachts auf Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz. Inzwischen sind die Ermittlungen abgeschlossen. Die Kantonspolizei befragte den Mann, der die Drohne mit den Feuerwerkskörpern gesteuert hatte. Zudem klärte sie ab, ob vom Feuerwerk eine Gefahr ausgegangen war. Zum anderen überprüfte sie, ob der Nachtflug der Drohne erlaubt war. «Die Befragung und weitere Abklärungen ergaben, dass es sich um frei erhältliches Feuerwerk handelte, das keine Gefährdung darstellt», sagt Mediensprecher Daniel Metzler.

 

Drohne schiesst Feuerwerk. (Bild: Screenshot YouTube)

Kein Fehlverhalten festgestellt

Auch im Hinblick auf den Nachtflug seien die Vorschriften des Bundesamts für Zivilluftfahrt eingehalten worden. Der Pilot hätte jederzeit eine visuelle Kontrolle zur Drohne gehabt, sagt Metzler. Die Kantonspolizei Thurgau habe kein Fehlverhalten feststellen können.

Der Fall ist damit abgeschlossen. Das bedeutet, dass das Drohnen-Feuerwerk und der Nachtflug erlaubt waren. (kbr)

Quelle

http://www.appenzellerzeitung.ch/ostschweiz/ostschweiz/sg-os/Drohnen-Feuerwerk-war-erlaubt;art192,4375156

01.10.2015 | 8617 Aufrufe

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